Erziehungsbeistandschaft(gemäß § 30 KJHG)
Sozialpädagogische Familienhilfe
Hier lautet das Motto:
unterstützende Hilfe zur Selbsthilfe
Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung der Familien in ihren Erziehungsaufgaben,
bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie in Kontakt mit Ämtern und
Institutionen unterstützen und Hilfen ur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert
die Mitarbeit der Familie. Die Eltern werden u.a. in der Erziehungsfähigkeit gefördert, Kinder und Eltern lernen Krisen-
und Überforderungssituationen zu bewältigen, Beziehungen im sozialen Umfeld werden aufgebaut und verbessert.
Und so sieht die Hilfe konkret aus:
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Leistung / ein Angebot, das für und mit den Familien erfolgt und in deren
Lebensraum stattfindet. Die Auswahl der Methoden und Techniken wird individuell auf Situation und Hilfsbedarf der Familie abgestimmt
und im Verlauf flexibel dem Veränderungsprozess angepasst. Die Ausgestaltung der Hilfe sowie die Festlegung der zu erreichenden
Ziele erfolgt in enger Absprache mit dem zuständigen Jugendamt. Ein gültiger Hilfeplan nach § 36 KJHG ist immer
Voraussetzung für die Hilfe.
Jede Familie hat Stärken – sie müssen nur genutzt werden !