Erziehungsbeistandschaft(gemäß § 30 KJHG)

Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich an Kinder oder Jugendliche:

  • deren leibliche, geistige oder seelische Entwicklung gefährdet oder beeinträchtigt ist
  • die erhebliche Beziehungsprobleme z. B. in der Familie, dem Freundeskreis und der Schule haben
  • die Anpassungsprobleme nach einem Aufenthalt in Heim oder Jugendpsychiatrie haben
  • die Schwierigkeiten bei der Bewältigung der Anforderungen des täglichen Lebens und sowie eine Perspektivlosigkeit haben

Ziel der Erziehungsbeistandschaft

Es werden mit dem Kind/Jugendlichen Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet, die zum Aufbau eines eigenverantwortlichen Lebens genutzt werden können. In diesem Prozess spielen vor allen Dingen Entwicklung von Selbstbestimmung, die Fähigkeit, Beziehungen eingehen zu können, Übernahme von Verantwortungen und Reflexion des eigenen Denkens und Handelns eine Rolle. Daneben wird mit den Eltern an der Stärkung der Erziehungsfähigkeit gearbeitet um insgesamt tragfähige Familienbeziehungen wiederherzustellen.

Und so sieht die Hilfe konkret aus:

Die Angebote und Leistungen der Erziehungsbeistandschaft beziehen sich auf das Kind/den Jugendlichen im System Familie, es handelt sich um eine ganzheitliche Hilfe und Unterstützung, die individuell auf das Kind/den Jugendlichen abgestimmt ist, das System Familie aber in den Hilfsprozess einbezieht. Die Arbeit findet hauptsächlich im Lebensraum des/der Klient/in und somit auch der Familie statt, die Methoden und Techniken werden individuell abgestimmt. Der Einsatz des Erziehungsbeistandes erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt und nach vorheriger Erstellung eines gültigen Hilfeplanes.

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